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Antidoping

Swiss Cycling bekämpft jede Form von Doping, unterstützt die Dopingbekämpfung und arbeitet dabei eng mit Swiss Sport Integrity zusammen. Die Medikamentenabfrage gibt auf einfache Weise darüber Auskunft, ob eine Substanz oder Anwendung verboten oder bedingt zugelassen und/oder ob diese Regelung im- oder auch ausserhalb des Wettkampfes gilt (Ausnahme siehe unten). Müssen Sporttreibende aus gesundheitlichen Gründen eine gemäss Dopingliste verbotene Substanz einnehmen oder eine verbotene Methode anwenden, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag für eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) zu stellen.

 

Dopingliste gültig ab 1. Januar 2024

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