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Auslandstartbewilligungen

Für Strassenrennen im Ausland ist eine Auslandstartbewilligung vom nationalen Verband gemäss Reglement eine Voraussetzung. Aber auch in anderen Disziplinen, werden von den Veranstaltern vermehrt Auslandstartbewilligungen verlangt. Eine Auslandstartbewilligung wird von Swiss Cycling ausgestellt, wenn am selben Tag in der Schweiz kein nationaler oder internationaler Wettkampf stattfindet, zu dem der Athlet/ die Athletin zugelassen wäre.

Zu beachten ist auch der Reglementsartikel 2.1.011 N.

Der Antrag für eine Auslandstartbewilligung kann nur berücksichtigt werden, wenn er 5 Arbeitstage vor dem Anlass eingereicht wird.

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