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Veloweggesetz

Stellungnahme von Swiss Cycling zum Bundesgesetz über Velowege

Bild: zvg

Swiss Cycling begrüsst die Grundsätze des neuen Veloweggesetzes, fordert den Bund jedoch auf, bezüglich Veloförderung und Velowegnetz mehr Verantwortung zu übernehmen.

Im Herbst 2018 ist der Bundesbeschluss Velo von den Schweizerinnen und Schweizern mit 73,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Im Frühling 2020 schickte der Bundesrat den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über Velowege (VWG) in die Vernehmlassung.

Swiss Cycling hat sich eingehend mit dem Entwurf befasst und begrüsst dessen Grundsätze. Mit der Vorlage erhält das Velo auf Gesetzesebene jene Aufmerksamkeit, welche es verdient. Der Bund jedoch spielt bei der Umsetzung des Gesetzes eine passive Rolle. Swiss Cycling fordert den Bund auf, mehr Verantwortung zu übernehmen – insbesondere in folgenden zwei Bereichen:

  1. Es braucht eine aktive Rolle des Bundes bei Bau und Betrieb des Velowegnetzes – analog zum Nationalstrassennetz.
  2. Es braucht eine nationale Strategie zur Förderung des Velos. Nur auf diese Weise kann der im Vergleich mit klassischen Velonationen wie Holland und Dänemark bescheidene Anteil der Velofahrenden wesentlich erhöht werden.

Velowegnetze sollen hierarchisiert, Radsportinfrastrukturen eingebunden werden

Die Unterscheidung im Entwurf zwischen Alltags- und Freizeit-Velowegnetzen ist in Anbetracht der unterschiedlichen Bedürfnisse seitens der Nutzenden sinnvoll. Zudem – und dies ist sehr wichtig – braucht es eine Hierarchisierung. Hauptachsen und Velo-Schnellstrassen, welche radial und tangential Agglomerationen erschliessen und Ballungsräume verbinden, bilden die höchste Ebene und geniessen entsprechend Priorität. Ebenfalls angebracht wäre eine Unterscheidung nach Nutzergruppen wie Schülerinnen/Schüler, Pendlerinnen/Pendler sowie Sportlerinnen/Sportler.

Ein wichtiges Anliegen ist Swiss Cycling die Integration der Radsportinfrastrukturen. Hierbei handelt es sich um Anlagen wie Pumptracks, MTB-Strecken, Velodroms und BMX-Anlagen, auf denen Freizeit- und Leistungssport betrieben wird. Diese Anlagen müssen im Gesetz explizit erwähnt und in das Alltagsnetz eingebunden werden.

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