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Veloweggesetz

Der Ausbau der Velowege rückt näher

Die Entflechtung von Wanderern und Mountainbikern im Gelände ist ebenfalls Teil des Velogesetzes. Bild: Sandro Stiemer

Im Herbst 2018 wurde der Bundesbeschluss Velo vom Schweizer Volk mit 73,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Nun liegt der Entwurf des Veloweggesetzes vor.

Der Tweet der Bundespräsidentin ist unmissverständlich: «Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat den Veloverkehr fördern. Ein gutes Veloweggesetz hilft, die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden», liess Simonetta Sommaruga ihre Follower wissen. 19 Monate nach dem deutlichen Ja zum Bundesbeschluss Velo hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Swiss Cycling – der Radsportverband gehörte zu den Initianten des Bundesbeschlusses – begrüsst den Entwurf. Im dessen erstem Abschnitt wird explizit zwischen Velowegnetzen für den Alltag und solchen für die Freizeit unterschieden. Diese Differenzierung sei von hoher Relevanz, sagt Markus Pfisterer. «Der Bund unterstreicht, dass er die Anpassungen sowohl in urbanen als auch in peripheren Gebieten verlangt. Zudem stellt er mit diesen Formulierungen klar, dass die Bedürfnisse von gänzlich unterschiedlichen Anspruchsgruppen berücksichtigt werden sollten», hält der Geschäftsführer von Swiss Cycling fest. So könne ein Schüler nicht mit einem E-Biker und ein Pendler nicht mit einem «Gümmeler» verglichen werden.

Es irrt freilich, wer nun vermutet, das Veloweggesetz werde die Schweiz in ein Veloland verwandeln. Europaweit wird die Veloinfrastruktur derzeit ausgebaut, von den Standards der Vorzeigenationen ist man hierzulande noch weit entfernt. Das Gesetz ist jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis September 2020.

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