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Veloweggesetz

Der Nationalrat folgt grossmehrheitlich dem Bundesrat

Bild: Keystone

Im Nationalrat werden die meisten der vom Ständerat vorgenommenen Abschwächungen des Veloweggesetzes korrigiert. Die grosse Kammer plädiert für ein verbindlicheres Gesetz.

Im Herbst 2018 wurde der Bundesbeschluss Velo von Volk und Ständen mit grosser Mehrheit angenommen. Seit Mitte Mai 2021 liegt der Entwurf des Veloweggesetzes vor. Das Gesetz soll den Bedürfnissen der Velofahrenden gerecht werden, die Sicherheit auf den Strassen erhöhen.

In den vergangenen Wochen setzten sich die Verkehrskommissionen der eidgenössischen Räte mit dem Entwurf auseinander. Im Ständerat gingen die Wogen hoch, eine Minderheit plädierte für mehr Autonomie für Kantone und Gemeinden. Was unter dem Strich eine Annahme mit Abschwächungen zur Folge hatte. So entschied die kleine Kammer beispielsweise, dass aufgehobene Velowege nur dann ersetzt werden sollen, wenn hierfür ein ausgewiesenes öffentliches Interesse bestehe.

Der Nationalrat hingegen, als Zweitrat tätig, untermauerte die Ersatzpflicht und sprach sich auch sonst gegen die meisten Aufweichungen aus. Vom Entscheid des Ständerats beispielsweise, die Verbindlichkeit für Kantone und Gemeinden zu senken, wollte die Mehrheit in der grossen Kammer nichts wissen. So soll ein Veloweg von A nach B «auf direktem Weg» verlaufen und nicht «auf möglichst direktem Weg», wie es im Ständerat geklungen hatte.

Swiss Cycling begrüsst die Linie des Nationalrats. «An der Urne wurde der Bundesbeschluss Velo von über 73 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer angenommen. Die Bevölkerung hat ein unmissverständliches Zeichen gesetzt. Die Politik kann die Anliegen der Velofahrenden nicht mehr ignorieren», hält Co-Präsident Franz Gallati fest.

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