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Veloweggesetz

Erfreulich, aber nicht ausreichend

Bild: Sam Buchli

Swiss Cycling begrüsst das vom Bundesrat verabschiedete Veloweggesetz. Es handle sich um einen Schritt in die richtige Richtung, sagt Co-Präsident Franz Gallati. Den Bedürfnissen der immer zahlreicher werdenden Velofahrerinnen und Velofahrern werde es aber nicht gerecht. Swiss Cycling fordert den Bund auf, auch selbst Verantwortung zu übernehmen.

In den nächsten fünf Jahren müssen die Kantone ihre Velowegnetz-Planung entwerfen, innert 20 Jahren müssen die erstellten Pläne realisiert werden. Der Bundesrat hat die Forderung von Swiss Cycling, wonach zusätzlich zur Planungsfrist eine Umsetzungsfrist festzuhalten sei, bei der Erarbeitung des am letzten Mittwoch verabschiedeten Veloweggesetzes berücksichtigt. «Das Gesetz ist ein klares Signal an die Kantone und Gemeinden, die Infrastruktur für die Velofahrenden zu verbessern», sagt Franz Gallati, Co-Präsident von Swiss Cycling.

Die erwähnte Realisierungsfrist ausgeklammert, entspricht das Gesetz weitgehend jenem Entwurf, welcher im vergangenen Jahr in die Vernehmlassung geschickt wurde. Von den seitens Swiss Cycling geäusserten Forderungen hat es nur das Minimum in den Gesetzestext geschafft. Was insofern erstaunt, als der Bundesbeschluss Velo im Herbst 2018 von 73,6 Prozent der Stimmberechtigten angenommen worden war. Gallati stellt klar, dass das Gesetz in Anbetracht der strukturellen Mobilitätsveränderung hin zum Fuss- und Radverkehr zu wenig weit führe und den Bedürfnissen der immer zahlreicher werdenden Velofahrenden nicht gerecht werde.

In diesem Kontext fordert Swiss Cycling den Bund erneut und vehement auf, die Verantwortung nicht nur den Kantonen zu übertragen. Er soll sie selbst wahrnehmen, eine nationale Strategie zur Förderung des Veloverkehrs erstellen und angesichts der immer zahlreicher werdenden E-Bike-Fahrerinnen und Fahrern analog zu den Nationalstrassen ein Vorzugs- resp. Schnellroutennetz entwerfen. Die Finanzierung von Ausbau und Weiterentwicklung der Veloinfrastruktur ist über die allenfalls zu erhöhenden Mittel aus den bewährten Agglomerationsprogrammen sicherzustellen.

Nicht minder wichtig ist Swiss Cycling die Integration eines Verdrängungsverbots. Kommt es bei der Realisierung oder Verbreiterung von Velowegen zu einem grösseren Umbau, darf der Veloweg nicht einfach an einen routentechnisch unattraktiveren Ort verlegt werden.

Das Veloweggesetz stellt eine solide Grundlage dar, auf welcher sich aufbauen lässt. Von Verhältnissen, wie wir sie aus Ländern wie Holland und Dänemark kennen, bleibt die Schweiz aber auch mit dem Veloweggesetz weit entfernt. «Wir sind auf dem richtigen Weg, aber das Veloland Schweiz ist noch nicht in Sicht», hält Franz Gallati fest.

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