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COVID-19: Aktuelle Informationen und Schutzmassnahmen

Auf dieser Seite werden die aktuellen Covid-19-Schutzmassnahmen von Swiss Cycling und sonstige Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus festgehalten. Zudem können wichtige Merkblätter und Dokumente heruntergeladen werden.


Im Schweizer Sport gibt es ab dem 17. Februar keine Einschränkungen mehr.

Der Bundesrat hat die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitgehend aufgehoben. Beibehalten werden nur noch die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.

Der Entscheid des Bundesrats hat zur Folge, dass sich der Sport ab Donnerstag, 17. Februar, mit keinen national gültigen Einschränkungen mehr konfrontiert sieht; selbst Grossanlässe können wieder ohne Bewilligung durchgeführt werden. Die Kantone haben jedoch die Möglichkeit, in ihrem Hoheitsgebiet eigene Massnahmen zu verordnen.


Veranstaltungen in Innenräumen sind wahlweise nach der 2G-Regel oder der 2G+-Regel durchzuführen; der Entscheid wird durch die Infrastruktur-Betreibenden oder die Veranstaltenden gefällt. Bei Outdoor-Veranstaltungen mit 300 bis 1000 Beteiligten gilt die 3G-Regel. Liegt die Anzahl der Teilnehmenden über 1000, benötigen die Veranstaltenden eine Bewilligung des jeweiligen Kantons.

2G bedeutet, dass mit Ausnahmen der unter 16-Jährigen, für die es generell keine Einschränkungen gibt, alle Beteiligten eine Maske tragen müssen. 2G+ bedeutet, dass Beteiligte, deren letzte Impfung oder Genesung mehr als vier Monate zurückliegt, zusätzlich ein Testzertifikat vorweisen müssen. Unter dieser Voraussetzung darf die Veranstaltung ohne Masken durchgeführt worden. Empfohlen wird jedoch, dass bei 2G+ mit Ausnahme der aktiven Sportlerinnen und Sportler alle Beteiligten eine Maske tragen. Mehr Infos dazu gibt es bei Swiss Olympic.


Der Bund hat die Einreisebestimmungen angepasst. Geimpfte und Genesene müssen bei der Einreise in die Schweiz das Covid-Zertifikat und das ausgefüllte Einreiseformular vorweisen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss neben dem Einreiseformular einen negativen Covid-Test vorweisen und sich 4 bis 7 Tage nach der Einreise nochmals testen lassen. Mehr Infos dazu gibt es bei Swiss Olympic.


Seit dem 13. September gilt für Trainings und Wettkämpfe in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Alle an Veranstaltung teilnehmenden Personen ab 16 Jahren müssen geimpft, genesen oder getestet sein und über ein Covid-19-Zertifikat verfügen. Zwischen Breitensport und Spitzensport gibt es keine Unterschiede.

Veranstaltungen in Aussenbereich können ohne Zertifikatspflicht stattfinden, sofern die maximale Anzahl Personen (Besuchende und Teilnehmende) 1000 beträgt.

Für Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat gelten keine Beschränkungen. Im jeweiligen Schutzkonzept muss jedoch festgehalten werden, auf welche Weise der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird.


Der Bundesrat lässt seit dem 26. Juni die Durchführung von Grossveranstaltungen zu. Für sportliche Aktivitäten von über fünf Personen werden nach wie vor Schutzkonzepte benötigt.

  • Die Beschränkungen bei den Gruppengrössen werden aufgehoben; für sämtliche Sportler*innen gelten ab sofort die gleichen Schutzmassnahmen.
  • Was bleibt, ist die Maskenpflicht bei Indoor-Veranstaltungen, wobei diese für alle Beteiligten mit Ausnahme der im Einsatz stehenden Sportler*innen gilt. Zudem müssen bei Indoor-Veranstaltungen weiterhin die Kontaktdaten erhoben werden.
  • Für Anlässe mit Covid-Zertifikat-Nachweis gibt es kaum mehr Einschränkungen. Es braucht lediglich eine Bewilligung des zuständigen Kantons, und die Veranstaltenden müssen in ihrem Schutzkonzept deklarieren, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird.
  • Für Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat-Nachweis hingegen gelten die Obergrenzen von 1000 Personen (mit Sitzpflicht), 500 Personen (outdoor, ohne Sitzpflicht) beziehungsweise 250 Personen (indoor, ohne Sitzpflicht).

 

Stabilisierungsprojekt

Es ist noch unklar, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen das Stabilisierungspaket im Jahr 2022 umgesetzt wird.


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