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Corona-Pandemie

Anmeldung von Covid-19-bedingten Schäden für die Periode vom 1. Januar bis am 31. August 2021

Im April 2021 hat Swiss Cycling über die Entschädigung von Covid-19 bedingten Schäden in der sogenannten Phase I (Januar bis April 2021) via Stabilisierungspaket Sport informiert. Nun hat Swiss Olympic den Sportverbänden die Bedingungen der Phase II bekanntgegeben.

Die Phase I ist mit der Prüfung und Auszahlung der Covid-19-bedingten Schäden abgeschlossen. Nun, in der Phase II, können alle Organisationen aus dem Radsport ihre Schäden, die sie von Anfang Januar bis Ende August 2021 erlitten, mithilfe des aktualisierten Onlineformulars von Swiss Cycling hier einreichen. Es wird nach wie vor empfohlen, vor der Schadenserfassung das Factsheet und das Q&A Dokument von Swiss Olympic zu lesen. Anträge werden von Swiss Cycling nur behandelt, wenn die Schadenssumme über CHF 1’000.00 liegt. Die Informationen zur Phase III (September bis Dezember 2021) sind Swiss Cycling zurzeit nicht bekannt; es wird auf eine entsprechende Mitteilung von Swiss Olympic gewartet.

Neben dieser Mitteilung wird Swiss Cycling wiederum die bekannten Organisationen mit Radsportaktivitäten per Mail über die Aufschaltung des Online-Formulars informieren. Falls eine Institution, welche für das «System Radsport Schweiz» relevant ist, keine Mitteilung erhalten hat, kann diese ihre Kontaktdaten mit dem Namen der Organisation sowie jenem der Kontaktperson inklusive Mailadresse und Telefonnummer an covid@swiss-cycling.ch übermitteln.

Weitere Informationen zum Thema Covid-19 können im Web-Register Covid-19 hier aufgerufen werden.

Weitere Informationen zum Thema Covid-19

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