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Corona-Pandemie

Einschneidende Massnahmen für den Sport

Wettkämpfe mit vielen Zuschauenden (wie hier anlässlich der Radquer-SM in Baden) wird es weiterhin keine geben. Bild: Steffen Müssiggang

Kinder und Jugendliche dürfen weiterhin ohne Einschränkungen trainieren. Im Breitensport liegt die Obergrenze bei 15 Personen, im Leistungssport gibt es vorerst keine Anlässe mit mehr als 50 Zuschauenden mehr.

Am Mittwoch, 28. Oktober hat der Bundesrat den Sport betreffende Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Breitensport, Nachwuchssport und Leistungssport sind in unterschiedlicher Weise betroffen. Die bis auf Weiteres geltenden Massnahmen treten am Donnerstag, 29. Oktober, in Kraft.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Geburtstag gibt es im Training keine Einschränkungen. Die Durchführung von Wettkämpfen hingegen ist sowohl in Innenräumen als auch im Freien untersagt.

Für Breitensportlerinnen und -sportler ab 16 Jahren gilt Folgendes: Grundsätzlich sind nur Sportarten ohne Körperkontakt erlaubt. In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. In grossen Räumlichkeiten (z.B. in einem Velodrom) kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 Quadratmeter pro Person). Im Freien sind Sportaktivitäten von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen erlaubt, sofern eine Maske getragen oder der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Im Leistungssport sind Trainings und Wettkämpfe erlaubt – unter der Voraussetzung, dass die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler einem Kader des jeweiligen nationalen Verbandes angehören (gemäss Vorgaben von Swiss Olympic) und entweder als Einzelpersonen, in Gruppen von maximal 15 Personen oder als beständige Wettkampfteams trainieren. Während der sportlichen Aktivität müssen die Leistungssportlerinnen und Sportler keine Maske tragen. Sportveranstaltungen mit mehr als 50 Zuschauenden sind verboten. Nicht eingerechnet sind Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken (z.B. Sportlerinnen und Sportler, Trainer, Funktionäre, Medienschaffende) sowie Volunteers.

Alle Schutzkonzepte müssen den neuen Vorgaben entsprechend angepasst werden.

Swiss Cycling nimmt die neuen Vorgaben zur Kenntnis und wird deren konkrete Auswirkungen auf den Radsport in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport (Baspo) analysieren. Die neuen Schutzmassnahmen für die Radsportarten werden so schnell wie möglich auf dieser Plattform veröffentlicht.

Wichtig: Die Vorgaben der Kantone müssen beachtet werden

Die Kantone können die auf Bundesebene getroffenen Massnahmen in ihrem Hoheitsgebiet in eigener Kompetenz verschärfen. Es gibt Kantone wie beispielsweise Bern und Wallis, welche bereits schärfere Massnahmen (als jene des Bundesrats) angeordnet haben. In solchen Fällen gelten die stärkeren Einschränkungen des jeweiligen Kantons.

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