#swisscyclingfamily | Member

Corona-Pandemie

Anmeldung von Covid-19 bedingten Schäden für die Periode vom 1. Januar bis am 30. April 2021

In der Wintersession 2020 hat das Parlament CHF 100 Mio. für den Schweizer Sport gesprochen. Im Nachgang wurden weitere CHF 50 Mio. für den Breitensport und die Nachwuchsförderung gutgeheissen. Die Vorarbeiten für das Stabilisierungspaket 2021 für den Radsport wurden von Swiss Cycling ausgeführt. In einem ersten Schritt können Organisationen, die in der Zeitspanne vom 1. Januar bis am 30. April Covid-19-bedingte Schäden erlitten haben, diese via Onlineformular einreichen. Ende 2021 können dann alle Schäden, die das Jahr 2021 betreffen, eingereicht werden.

 

Swiss Cycling wird die Organisationen mit Radsportaktivitäten per Mail über die Aufschaltung des Online-Formulars informieren. Falls eine Institution, welche für das «System Radsport Schweiz» relevant ist, keine Mitteilung erhalten hat, kann diese ihre Daten mit dem Namen der Organisation sowie jenem der Kontaktperson inklusive Mailadresse und Telefonnummer an covid@swiss-cycling.ch übermitteln.

Die Radsport-Organisationen sind dafür verantwortlich, ihren in der Zeitspanne vom 1. Januar bis am 30. April 2021 erlittenen Schaden bis spätestens am 16. Mai 2021 mithilfe des bereits erwähnten Online-Formulars anzumelden. Es wird empfohlen, vor der Schadenserfassung das Factsheet und das Q&A-Dokument von Swiss Olympic zu lesen. Anträge werden von Swiss Cycling nur behandelt, wenn die Schadensumme über CHF 1’000.00 liegt.

Nach der Einreichung wird Swiss Cycling den Antrag und die Strukturrelevanz der jeweiligen Institutionen prüfen. Im Anschluss ist Swiss Cycling auf rasche Rückmeldungen angewiesen, um das Konzept rechtzeitig bei Swiss Olympic einzureichen.

Weitere Informationen zum Thema Covid-19

Dein Browser ist nicht mehr aktuell. Bitte aktualisiere Deinen Ihren Browser.