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Covid-19

Anmeldung von Covid-19 bedingten Schäden für die Periode III vom 1. September bis am 31. Dezember 2021

Im Oktober hatte Swiss Cycling über die Entschädigung von Covid-19 bedingten Schäden der sogenannten Phase II (Januar bis August 2021) via Stabilisierungspaket Sport informiert. Anfang Dezember wurden den Sportverbänden die Rahmenbedingungen zur Phase III (September bis Dezember 2021) von Swiss Olympic mitgeteilt.

Die Phase I ist mit der Prüfung und Auszahlung der Covid-19 bedingten Schäden abgeschlossen. Die Phase II sollte in Kürze abgewickelt werden können. In der Phase III können ab jetzt bis am 31. Januar alle Organisationen aus dem Radsport Schäden, die sie zwischen dem 1. September bis Ende Dezember 2021 erlitten haben, mithilfe des aktualisierten Onlineformulars von Swiss Cycling hier einreichen.

In der Phase III können nicht mehr alle Covid-19 bedingten Schäden geltend gemacht werden. Bitte lesen Sie vor der Erfassung Ihres Schadens unbedingt untenstehende Informationen sowie das Q&A Dokument von Swiss Olympic. Anträge werden zudem von Swiss Cycling nur behandelt, wenn die Schadenssumme über CHF 1’000.00 liegt.

Schäden, die zwischen dem 1. und 12. September entstanden sind, können umfassend und wie in der Phase II abgerechnet werden können. Mehr Informationen hierzu werden im o.g. Q&A-Dokument auf den Seiten 2 bis 7 aufgeführt.

Covid-19 Schäden, die nach dem 13. September eingetreten sind, können nur unter folgenden Voraussetzungen deklariert werden:

  • Nettoschaden einer Veranstaltung, die vor dem 13. September abgesagt wurde; oder
  • Nettoschaden einer Veranstaltung, der durch einen vor dem 13. September getroffenen Entscheid entstanden ist, z.B. Mindereinnahmen durch verringerte Zuschauerkapazität oder Mehrkosten für die Miete zusätzlicher Infrastruktur aufgrund der zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Vorschriften des Bundes.
  • Mehrausgaben für Schutzmassnahmen, wenn diese behördlich vorgegeben werden.

Der 13. September wurde als Stichtag gewählt, weil es gemäss Entscheidung des Bundesrates ab diesem Tag mit dem Covid-Zertifikat wieder zulässig war, uneingeschränkt aktiv Sport zu treiben und als Zuschauer*in Wettkämpfe vor Ort zu verfolgen.

Neben dieser Mitteilung wird Swiss Cycling wiederum die bekannten Organisationen mit Radsportaktivitäten per Mail über die Aufschaltung des Online-Formulars informieren. Falls eine Institution, welche für das «System Radsport Schweiz» relevant ist, keine Mitteilung erhalten hat, kann diese ihre Kontaktdaten mit dem Namen der Organisation sowie jenem der Kontaktperson inklusive Mailadresse und Telefonnummer an covid@swiss-cycling.ch übermitteln.

Weitere Informationen zum Thema Covid-19 können im Web-Register Covid-19 hier aufgerufen werden.

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