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Corona-Pandemie

Der Zertifikatsentscheid wirkt sich auf Sportveranstaltungen aus

Wer in geschlossenen Infrastrukturen wie dem Tissot Velodrome eine Veranstaltung besuchen will, muss ab sofort ein Zertifikat vorweisen. Bild: Sigg Fotografie

Seit dem 13. September gilt für Trainings und Wettkämpfe in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Alle an Veranstaltung teilnehmenden Personen ab 16 Jahren müssen geimpft, genesen oder getestet sein und über ein Covid-19-Zertifikat verfügen.

Der Bundesrat hat am 8. September eine Ausweitung der Verwendung des Covid-19-Zertifikats beschlossen. In der neuen Verordnung, gültig seit 13. September, ist grundsätzlich Folgendes festgehalten:

  • Trainings in Aussenräumen sind weiterhin ohne Einschränkungen möglich
  • Trainings in Innenräumen sind in beständigen Gruppen von höchstens 30 Personen und in abgetrennten Räumlichkeiten ohne Einschränkungen möglich
  • Bei Veranstaltungen (inkl. Wettkämpfen) in Innenräumen gilt für Personen ab 16 Jahren die Zertifikatspflicht.
  • Bei Veranstaltungen (inkl. Wettkämpfen) in Aussenräumen wird zwischen Veranstaltungen mit und Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat unterschieden (siehe unten)
  • Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine Bewilligung des entsprechenden Kantons.
  • Zwischen Breitensport und Spitzensport gibt es keine Unterschiede.
  • Für die Durchführung von Trainings und Wettkämpfe muss nach wie vor ein Schutzkonzept erstellt werden.

Aussenbereich: Mit und ohne Zertifikatspflicht

Veranstaltungen in Aussenbereich können ohne Zertifikatspflicht stattfinden, sofern die maximale Anzahl Personen (Besuchende und Teilnehmende) 1000 beträgt. Dabei gilt:

  • Besteht für die Besuchenden eine Sitzpflicht, sind höchstens 1000 Besuchende zugelassen.
  • Stehen den Besuchenden Stehplätze zur Verfügung oder können sich die Besuchenden frei bewegen, sind höchstens 500 Personen zugelassen.
  • Die Einrichtung darf höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapazität ausgelastet werden.

Für Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat gelten keine Beschränkungen. Im jeweiligen Schutzkonzept muss jedoch festgehalten werden, auf welche Weise der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird.

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