Corona-Pandemie
Grossanlässe ab sofort wieder erlaubt – mit Zertifikat und Bewilligung
Der Bundesrat lässt per 26. Juni die Durchführung von Grossveranstaltungen zu. Für sportliche Aktivitäten von über fünf Personen werden nach wie vor Schutzkonzepte benötigt.
Die Beschränkungen bei den Gruppengrössen werden aufgehoben; für sämtliche Sportlerinnen und Sportler gelten ab sofort die gleichen Schutzmassnahmen: Der Bundesrat hat die Vorgaben für den organisierten Sport markant gelockert. Was bleibt, ist die Maskenpflicht bei Indoor-Veranstaltungen, wobei diese für alle Beteiligten mit Ausnahme der im Einsatz stehenden Sportlerinnen und Sportler gilt. Zudem müssen bei Indoor-Veranstaltungen weiterhin die Kontaktdaten erhoben werden.
Was Veranstaltungen betrifft, setzt der Bundesrat auf das Covid-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und Getestete. Für Anlässe mit Covid-Zertifikat-Nachweis gibt es kaum mehr Einschränkungen. Es braucht lediglich eine Bewilligung des zuständigen Kantons, und die Veranstaltenden müssen in ihrem Schutzkonzept deklarieren, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird.
Für Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat-Nachweis hingegen gelten die Obergrenzen von 1000 Personen (mit Sitzpflicht), 500 Personen (outdoor, ohne Sitzpflicht) beziehungsweise 250 Personen (indoor, ohne Sitzpflicht).