Veloweggesetz
Ein Jahr Veloweggesetz: Schub fürs Mountainbike?
Für die Planung eines adäquaten Mountainbike-Wegnetzes stellt das vor einem Jahr in Kraft getretene Veloweggesetz eine grosse Chance dar. Dennoch ist in praktisch allen Kantonen Geduld und politischer Druck nötig, um dem Ziel eines flächendeckenden und einheitlichen Wegnetzes in friedlicher Koexistenz mit anderen Nutzenden näher zu kommen.
Anfang 2023 ist das Veloweggesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet die Kantone dazu, innerhalb von fünf Jahren behördenverbindlich Wegnetze für den Alltags- und Freizeit-Veloverkehr (inkl. Mountainbike) zu planen. Aufgrund des politischen Aktionsfensters, das sich durch Inkrafttreten des Veloweggesetzes öffnete, hat Swiss Cycling vor etwas mehr als einem Jahr die Abteilung Politik & Mobilität geschaffen, um die Interessenvertretung sowohl auf nationaler Ebene als auch in den Kantonen zu stärken. Besonderer Aufholbedarf besteht aus unserer Sicht beim Ausbau eines attraktiven Mountainbikenetzes allein schon wegen der von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Rechtslage. Zwecks Vereinfachung des Informationsaustauschs, Koordination der Aktivitäten sowie Unterstützung der in den Kantonen tätigen Vereine hat Swiss Cycling die Mountainbike-Plattform lanciert.
Nach Ablauf des ersten Jahres ziehen wir eine erste Bilanz über den Stand der Wegnetz-Planungen mit einem besonderen Fokus auf das Mountainbiken. Mehrere Faktoren geben Auskunft darüber, wie weit die Kantone mit ihren Planungen bereits fortgeschritten sind: So haben erst fünf Kantone ein kantonales Einführungsgesetz zum Veloweggesetz oder Teile davon aufgegleist. Hingegen haben immerhin rund innerhalb der entsprechenden Fachstelle in der Verwaltung eine Person definiert, die zumindest im Teilpensum für das MTB verantwortlich ist. Weniger gut messbar, aber sehr wohl zu registrieren ist, dass bei über der Hälfte der Kantone ein Wille zur Planung eines sinnvollen MTB-Wegnetzes ausgemacht werden kann. Auf aktive Kommunikation der (zurzeit noch nicht zufriedenstellenden) Rechtslage und das Versprechen, künftig besser auf die Bedürfnisse der Bikenden einzugehen, setzen beispielsweise die Kantone Luzern und St. Gallen. Ob- und Nidwalden haben ihre jeweiligen Fachstellen um den Bereich Mountainbike ausgebaut. Als ein auf allen Ebenen positives Beispiel kann der Kanton Freiburg bezeichnet werden: Neben klaren Verantwortlichkeiten in der Verwaltung und einer von Kanton und Tourismus angestossenen informativen Koordinationsplattform ist das bereits bestehende Mobilitätsgesetz inkl. Verordnung aktualisiert worden und bereits Anfang 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht ein breites MTB-Wegnetz vor, das schrittweise ausgebaut wird. Eine aktualisierte Übersicht über den Stand der Planungen in allen Kantonen bietet unsere MTB-Karte.
Unter dem Strich zeigen sich zwischen den Kantonen bei der Planung von MTB-Wegnetzen nicht nur grosse Unterschiede bei Tempo und Motivation, sondern auch bei der Strategie. Diese reicht von positiver und negativer Kommunikation über Strategien und Konzepte bis hin zu handfesten Gesetzesanpassungen. Insbesondere Kantone, die den touristischen Wert des Mountainbikens erkannt haben, befinden sich teilweise bereits auf gutem Weg. Dies soll allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass gerade im dicht besiedelten Mittelland grosser Nachholbedarf besteht und die Nachfrage das Angebot an adäquater MTB-Infrastruktur bei weitem übersteigt. So ist neben Geduld und Überzeugungsarbeit auch viel politischer Druck von der Basis nötig, um Bewegung in die Sache zu bringen. Es ist zu hoffen, dass die Aussicht auf ein flächendeckendes MTB-Wegnetz und selbstverständliche, friedliche Koexistenz mit anderen Nutzenden Energie für dieses Engagement liefert. Wir stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite – meldet euch bei uns, wenn ihr Unterstützung braucht.