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Corona-Pandemie

Anmeldung von Covid-19 bedingten Schäden

Am 9. Juli 2020 ist die Radsport-affine Öffentlichkeit via Webseite von Swiss Cycling über den aktuellen Stand rund um das Stabilisierungspaket 2020 informiert worden. Die Vorarbeiten für das finale Konzept wurden vom Radsportverband ausgeführt. Nun müssen die im Zusammenhang mit Covid-19 angefallenen Schäden ermittelt werden.

Nach der Publikation der Informationen zum Thema Stabilisierungsmassnahmen von Seiten Swiss Cycling wurde eine Übersicht über die Organisationen und Strukturen des «Systems Radsport Schweiz» erstellt. Zudem hat sich die Kerngruppe mit den künftigen Prozessen auseinandergesetzt. Die Aufgaben zur Vorbereitung des finalen Stabilisierungskonzepts sind somit erledigt. 

Im nächsten Schritt wird Swiss Cycling die Organisationen mit Radsportaktivitäten per Mail über die Aufschaltung eines Online-Formulars informieren. Falls aus irgendeinem Grund (alte Mailadresse, Tippfehler etc.) eine Institution, die für das «System Radsport Schweiz» relevant istkeine Nachricht erhalten sollte, kann diese ihre Daten mit dem Namen der Organisation sowie jenem der Kontaktperson inklusive Mailadresse und Telefonnummer an covid@swiss-cycling.ch übermitteln.  

Die Organisationen des Radsports sind dafür verantwortlich, ihren Schaden bis spätestens am 23. August 2020 mithilfe des bereits erwähnten Online-Formulars anzumelden. Es wird empfohlen, vor der Schadenserfassung die Angaben im Handout zu lesen. Anschliessend kann das Web-Formular wahrheitsgetreu ausgefüllt werdenSwiss Cycling wird danach die Strukturrelevanz der jeweiligen Institutionen beurteilen. Wichtig: Ein Antrag wird nur behandelt, wenn die Schadenssumme über CHF 1’000.00 liegt.  

Weitere Informationen zum Thema Stabilisierungsmassnahmen sowie das Web-Formular für die Schadensanmeldung können im Web-Register Covid-19 aufgerufen werden.  

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