Corona-Pandemie
Vorerst keine generelle Ausnahmeregelung für den Leistungssport
Weil die meisten Weltcuprennen in Belgien und den Niederlanden stattfinden, ist die Situation im Radquer schwierig. Bild: Sam Buchli
Einreisende aus Ländern, in denen die neue Covid-Variante Omikron kursiert, müssen sich nach der Ankunft in der Schweiz für zehn Tage in Quarantäne begeben. Betroffene Leistungssportlerinnen und Leistungssportler können sich an den jeweiligen Kantonsarzt wenden; in bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich.
Die neue Covid-Variante Omikron sorgt für Verunsicherung, der Bundesrat hat deshalb umgehend reagiert. Personen, welche aus einem Staat einreisen, in welchem Omikron bereits kursiert, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen und sich unmittelbar nach der Ankunft in der Schweiz für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die BAG-Liste mit den betroffenen Ländern findet sich hier.
Generelle Quarantäne-Befreiungen für im Ausland im Einsatz stehende Spitzensportlerinnen und -sportler, wie es sie bei früheren Wellen gab, sind aktuell keine vorgesehen, liess Michael Gerber vom BAG anlässlich der Bundesrat-Medienkonferenz vom Dienstag verlauten. Gerber hielt jedoch fest, dass sich betroffene Athletinnen, Athleten und Veranstaltende an den kantonsärztlichen Dienst wenden und ihren Fall schildern können. Es können Ausnahmebewilligungen ausgesprochen werden, sofern das Bubble-Prinzip gewährleistet ist.
Bundesrat Alain Berset wiederum liess durchblicken, dass sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag mit dem Thema Quarantäne-Ausnahmen befassen wird.