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Corona-Pandemie

Indoor wird auf 2G umgestellt

Bild: Ulf Schiller

In Innenräumen von Sportanlagen haben ab Montag nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Die Einreise in die Schweiz wird dafür vereinfacht – primär für Geimpfte und Genesene.

Der Bundesrat vollzieht den in Anbetracht der epidemiologischen Lage erwarteten Schritt und verschärft die Zertifikatspflicht in Innenräumen; er führt bei Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen und -betrieben die 2G-Regel ein. Zusätzlich müssen Masken getragen werden, und es darf nur sitzend konsumiert werden. Diese Massnahmen – sie gelten ab Montag – müssen auch bei Indoor-Veranstaltungen und -Wettkämpfe eingehalten werden.

Geimpfte oder genesene Breitensportlerinnen und Breitensportler können ohne Maske Indoor-Sport treiben, sofern sie innerhalb der letzten vier Monate vollständig geimpft worden oder genesen sind oder die Booster-Impfung erhalten haben. Ebenfalls möglich ist die Ausübung von Indoor-Sport, wenn ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden kann.

Für Veranstaltende von Outdoor-Events ändert sich nichts. Bei Anlässen mit mehr als 300 beteiligten Personen gilt draussen weiterhin die 3G-Regel.

Gelockert wird die Testpflicht bei der Einreise in die Schweiz. Neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, werden auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Geimpfte und genesene Personen müssen sich in den Tagen nach der Einreise kein zweites Mal mehr testen lassen. Ungeimpfte müssen weiterhin zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise ein zweites negatives Testresultat vorlegen.

Swiss Cycling wird die konkreten Auswirkungen der Beschlüsse auf den Radsport in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport analysieren. Die angepassten Schutzmassnahmen für die Radsportarten werden so schnell wie möglich auf dieser Plattform veröffentlicht.

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