Corona-Pandemie
Der Sport profitiert von den behördlichen Lockerungen
Bild: Ulf Schiller
Am Mittwoch hat der Bundesrat erneut Lockerungen der aktuell geltenden Massnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie angekündigt. Der Sport kann gleich in mehreren Bereichen von den Neuerungen profitieren.
Trotz weiterhin instabiler Lage setzt der Bundesrat die Anfang März angekündete Strategie zur stufenweisen Lockerung um. Die milderen Massnahmen, welche am 19. April in Kraft treten, haben einen direkten Einfluss auf den Sport. Die wichtigsten Entscheidungen werden nachfolgend zusammengefasst:
- Sportveranstaltungen dürfen unter bestimmten Bedingungen wieder mit Zuschauenden durchgeführt werden. Bei Sportevents im Freien sind maximal 100, in Innenbereichen höchstens 50 Personen zugelassen. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal einen Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Die Zuschauenden müssen sitzen, eine Maske tragen und den Mindestabstand einhalten.
- Indoor-Sportanlagen werden wieder geöffnet. Diese Massnahme betrifft insbesondere Fitnesscenter, aber auch Velodrome.
- Mannschafts- und Gruppenaktivitäten sowie Wettkämpfe im Breitensport dürfen mit höchstens 15 Teilnehmenden durchgeführt werden. Sollte die Einhaltung des Mindestabstands im Freien nicht gewährleistet sein, ist das Tragen einer Maske notwendig. In Innenbereichen wird die Einhaltung des Mindestabstands sowie das Tragen einer Maske vorgeschrieben (ausgenommen sind Ausdaueraktivitäten). Für Kinder und junge Erwachsene bis zum Alter von 20 Jahren gibt es im Training und in Wettkämpfen weiterhin keine Einschränkungen.
(Swiss Cycling wird die konkreten Auswirkungen der Beschlüsse auf den Radsport in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport analysieren. Die angepassten Schutzmassnahmen für die Radsportarten werden so schnell wie möglich auf dieser Plattform veröffentlicht.)