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Corona-Pandemie

Kinder und Jugendliche dürfen wieder Wettkämpfe bestreiten

zvg Bild: Steffen Müssiggang

Am 24. Februar hat der Bundesrat Lockerungen der Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verkündet. Was den Sport betrifft, profitieren in erster Linie Kinder und Jugendliche von den ab 1. März geltenden Regelungen.

Die rückläufigen Fallzahlen haben den Bundesrat bewogen, die Schutzmassnahmen zu lockern. Von den Beschlüssen, welche am 1. März in Kraft treten, profitiert unter anderem der Sport. Folgend sind die wichtigsten Anpassungen aufgelistet:

  • Stand jetzt dürfen Kinder und Jugendliche bis im Alter von 16 Jahren (Jahrgang 2005 oder höher) ohne Einschränkungen trainieren. Künftig dürfen Kinder und Jugendliche bis im Alter von 20 Jahren (Jahrgang 2001) nicht nur ohne Einschränkungen trainieren, sondern auch wieder Wettkämpfe bestreiten. Zuschauende sind jedoch keine zugelassen.
  • Inhaber*innen der regionalen Talentkarte gelten künftig ebenfalls als Leistungssportler*innen.
  • Die Anzahl der Breitensportler*innen, welche draussen gemeinsam trainieren dürfen, wird von 5 auf 15 erhöht. Es muss weiterhin eine Maske getragen oder der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Indoor-Breitensport bleibt für die Jahrgänge 2000 und tiefer verboten.

Swiss Cycling wird die konkreten Auswirkungen der Beschlüsse auf den Radsport in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport analysieren. Die angepassten Schutzmassnahmen für die Radsportarten werden so schnell wie möglich auf dieser Plattform veröffentlicht.

WICHTIG

Die Kantone können die auf Bundesebene verordneten Massnahmen in ihrem Hoheitsgebiet in eigener Kompetenz verschärfen. In solchen Fällen gelten die stärkeren Einschränkungen des jeweiligen Kantons.

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