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Politik & Mobilität

Keine E-Bike-Fahrten ab 12 Jahren: Eine verpasste Chance für den Tourismus

Bild: adographie (Andoni Lopez)

Am 13. Dezember 2024 gab der Bundesrat eine Teilrevision von sechs Verordnungen im Bereich des Strassenverkehrs bekannt. Die beschlossenen Änderungen zielen darauf ab, dem Veloverkehr mehr Raum und Sicherheit zu gewähren. Swiss Cycling bedauert jedoch, dass mehrere Vorschläge nicht berücksichtigt wurden – insbesondere die Senkung des Mindestalters für das Fahren von langsamen E-Bikes (max. 25 km/h) auf 12 Jahre unter der Aufsicht einer erwachsenen Person.

Swiss Cycling hatte sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens für diese Massnahme ausgesprochen, weil sie insbesondere in touristischen Gebieten ein Bedürfnis abgedeckt hätte. Die Nutzung eines E-Bikes ab 12 Jahren hätte es wesentlich mehr Familien ermöglicht, gemeinsam an geführten Touren teilzunehmen. Swiss Cycling Guide bildet jährlich professionelle Guides aus; die Branche erfreut sich eines steten Wachstums. Mit technischer und pädagogischer Kompetenz sorgen die Guides für sichere Touren und verfügen über die Fähigkeiten, junge Menschen in einem sicheren Umfeld ans Velofahren heranzuführen. Da diese Massnahme nicht umgesetzt wird, verbleibt das Mindestalter für das Fahren eines E-Bikes bei 16 Jahren bzw. 14 Jahren für Personen mit einem Führerausweis der Kategorie M.

Willkommene Fortschritte für Velofahrende
Unter den berücksichtigten Massnahmen gibt es mehrere erfreuliche Neuerungen für die Velomobilität, die am 1. Juli 2025 in Kraft treten werden.

So wird mit den schweren Elektro-Motorfahrrädern eine neue Fahrzeugkategorie geschaffen, die den administrativen Aufwand vereinfacht. Diese eröffnen neue Möglichkeiten für den Personen- sowie den Gütertransport in urbanen Gebieten. Um zugelassen zu werden, müssen diese Fahrzeuge mehrspurig sein (3 oder 4 Räder), ein Gewicht von max. 450 kg haben und elektrisch angetrieben werden (max. 25 km/h). Sie werden ähnlich wie schnelle Motorfahrräder (schnelle E-Bikes) mit einem Kontrollschild versehen.

Die neue Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder wird, wie die schnellen E-Bikes und die benzinbetriebenen Mofas unter dem Symbol «Motorfahrrad» zusammengefasst. Schnellen und schweren Motorfahrrädern wird das Befahren einer mit einem entsprechenden Fahrverbot signalisierten Verkehrsfläche künftig untersagt sein – auch mit ausgeschaltetem Motor.

Schwere sowie schnelle Motorfahrräder profitieren dafür von einer höheren Flexibilität bei der Nutzung von Radwegen: So können die Behörden diese von der Nutzungspflicht von Radwegen befreien. Anders als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, wird es keine generelle Ausnahme geben, sondern Einzelfallentscheidungen basierend auf den lokalen Gegebenheiten. Um den Lenkenden schwerer und schneller Motorfahrräder anzuzeigen, ob sie den Veloweg nutzen müssen, werden unter den Radwegschildern zusätzliche Schilder angebracht.

Darüber hinaus zielen verschiedene Massnahmen darauf ab, die Nutzung von Lastenvelos zu fördern. So wird es künftig legal sein, so viele Kinder zu transportieren, wie es das jeweilige Fahrzeugmodell erlaubt. Auch die Parkmöglichkeiten könnten sich verbessern: Der Bundesrat hat den rechtlichen Rahmen für Parkplätze geschaffen, die explizit für Lastenvelos und Fahrräder mit Anhängern vorgesehen sind.

Schliesslich bleibt die maximal erlaubte Geschwindigkeit für E-Trottinette bei 20 km/h. Aus Sicherheitsgründen hatte sich Swiss Cycling gegen eine Erhöhung auf 25 km/h ausgesprochen.

Eine Vision für die Zukunft des Langsamverkehrs
Swiss Cycling ist nach wie vor überzeugt, dass eine frühzeitige, begleitete Ausbildung entscheidend ist, um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Mobilität zu fördern. Wir werden uns weiterhin für Massnahmen einsetzen, die eine sichere Ausbildung junger Velofahrender unterstützen und mit denen die Attraktivität des Velos als Verkehrsmittel für alle Altersgruppen gestärkt wird.

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