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Corona-Pandemie

Die Breitensport-Obergrenze wird von 15 auf 50 Personen erhöht

Erfreuliche Perspektive: Ab Montag dürfen wieder bis zu 50 Radsportler*innen gemeinsam trainieren und Wettkämpfe bestreiten. Bild: Maxime Schmid

Der vierte Lockerungsschritt bezüglich der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist grösser als angenommen. Ab dem 31. Mai dürfen wieder bis zu 50 Breitensportler*innen gemeinsam trainieren und Wettkämpfe bestreite

Weil sich die epidemiologische Lage stetig verbessert, hat der Bundesrat signifikante Lockerungen beschlossen; die neuen Vorgaben gelten ab dem Montag, 31. Mai. Profitieren werden in erster Linie Breitensportler*innen, dürfen doch künftig maximal 50 Personen gemeinsam trainieren und Wettkämpfe absolvieren. Aktuell liegt die Obergrenze diesbezüglich bei 15 Personen.

Die maximalen Zuschauerzahlen bei Wettkämpfen werden von 100 auf 300 (outdoor) beziehungsweise von 50 auf 100 (indoor) erhöht. Die Hälfte der verfügbaren Plätze darf belegt werden. Nach wie vor müssen die Abstandsregeln befolgt und Masken getragen werden.

Ab dem 1. Juni sind Pilotveranstaltungen möglich. An Pilotveranstaltungen können maximal 1000 (outdoor) beziehungsweise 600 (indoor) Personen teilnehmen. Pro Kanton dürfen 5 Pilotveranstaltungen durchgeführt werden.

Swiss Cycling wird die konkreten Auswirkungen der Beschlüsse auf den Radsport in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport analysieren. Die angepassten Schutzmassnahmen für die Radsportarten werden so schnell wie möglich auf dieser Plattform veröffentlicht.

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