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Jeunesse-Lizenzen

Swiss Cycling senkt die Einstiegshürde ins Renngeschehen

In den Ausdauerradsportarten können in den Kategorien U17 und tiefer ab sofort auch ohne Lizenz Wettkämpfe bestritten werden.

Der Vorstand von Swiss Cycling hat entschieden, dass eine Teilnahme an regionalen und nationalen Wettkämpfen in den Kategorien U17 und tiefer (U15, U13, U11 und U9) in den Ausdauersportarten (Bahn, MTB, Radquer und Strasse) auch ohne Lizenz möglich ist.

Mit diesem Schritt soll der Einstieg in den Rennsport niederschwelliger gestaltet werden. So ist es für Nachwuchsathletinnen und -athleten möglich, versuchsweise an Rennen teilzunehmen, ohne gleich eine Lizenz lösen zu müssen. Mit dieser Massnahme erhofft sich der Vorstand steigende Teilnehmerzahlen bei den Nachwuchsrennen.

Selbstverständlich können die Nachwuchsathletinnen und -athleten weiterhin eine Lizenz lösen. Diese ist für alle Jugendlichen bis und mit Kategorie U17 kostenlos. Damit eine Lizenz gelöst werden kann, muss der Jugendliche Mitglied von Swiss Cycling sein (Einzel- oder Familienmitgliedschaft).

In den folgenden Fällen ist eine Swiss Cycling-Lizenz zwingend notwendig:

Bahntrainings und -wettkämpfe: Die Teilnahme an Bahntrainings und Bahnwettkämpfen erfordert nach wie vor eine Lizenz, weil auf dieser der Besuch eines Bahnkurses ausgewiesen ist.

Talentsichtungstage/Swiss Olympic Talent Card: Eine Teilnahme an den regionalen Talentsichtungstagen ist ohne Lizenz und ohne Swiss Cycling-Mitgliedschaft möglich. Der Erhalt einer allfälligen Swiss Olympic Talent Card bedarf aber einer Mitgliedschaft, weil die entsprechenden Athletinnen und Athleten vom Verband erfasst werden müssen.

Sportschulen: Für den Besuch einer Sportschule besteht für (angehende) Schülerinnen und Schüler ebenfalls eine Lizenzpflicht.

Teams: Alle U17-Athletinnen und Athleten, welche Mitglied eines bei Swiss Cycling registrierten Teams sind, müssen im Besitz einer Lizenz sein.

Auslandstart: Alle Athletinnen und Athleten, welche an Wettkämpfen im Ausland teilnehmen, benötigen eine Lizenz. Bei dieser Gelegenheit sei angemerkt, dass es für Starts im Ausland jeweils eine Auslandstartbewilligung braucht. Diese können bei den entsprechenden Disziplinenverantwortlichen von Swiss Cycling angefordert werden.

Die Rennen der Nachwuchskategorien werden nach wie vor unter dem Reglement der UCI respektive von Swiss Cycling durchgeführt.

Unabhängig davon, ob eine Lizenz gelöst wird oder nicht, empfehlen wir allen Nachwuchsathletinnen und -athleten die Mitgliedschaft bei Swiss Cycling. Der Verband setzt sich für die Entwicklung des Radsports sowie die Interessen aller Radfahrerinnen und Radfahrer in der Schweiz ein.

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