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Para-Cycling

Der Begriff «Para-Cycling» geht auf das Kunstwort Paralympics zurück. Dieses wurde zunächst als Kombination der Worte «Paraplegic» und «Olympic» geschaffen. Um die Zugehörigkeit von Menschen mit anderen Behinderungsarten zu repräsentieren, wurde der Begriff neu definiert und auf die griechischen Worte «Para» (= neben) und «Olympics» zurückgeführt, um die Nähe zur olympischen Bewegung und das Nebeneinander der Spiele auszudrücken.

Das Internationale Paralympische Komitee (IPC) organisierte 1994 die ersten Para-Cycling-Weltmeisterschaften. 2002 unterzeichneten der Radsport-Weltverband UCI und das IPC eine Vereinbarung zur Eingliederung von Para-Cycling ins UCI-Programm. Der letzte Punkt der Eingliederung war die erfolgreiche Organisation der IPC-Para-Cycling-Weltmeisterschaften 2006 in Aigle durch die UCI, worauf im Februar 2007 der Transfer der Sportart Para-Cycling zur UCI offizialisiert wurde. Seit 2009 werden Bahn- und Strassenweltmeisterschaften getrennt ausgetragen. 2023 fanden die ersten inklusiven Rad und Para-Cycling Weltmeisterschaften in Glasgow statt.

Im Sport für Menschen mit körperlichen Behinderungen spielen Klassifizierungen eine grosse Rolle, weil es bei den Voraussetzungen für die Ausübung einer Sportart erhebliche Unterschiede gibt. Um eine Vergleichbarkeit der Leistungen herzustellen und ein grösstmögliches Teilnehmerfeld zu generieren, wurde ein umfangreiches Klassifizierungssystem entwickelt.

Startberechtigt sind Athleten mit Sehbehinderungen (Tandem), Zerebralparese und Amputationen (Zwei- und Dreirad), sowie Sportler mit Rückenmarkverletzungen, Hirnverletzungen, Lähmungen von Extremitäten und Körperteilen sowie Beinamputationen.

Disziplinen


Die blinden beziehungsweise stark sehbehinderten Athletinnen/Athleten starten in einer offenen Klasse und fahren auf einem Tandem mit einem Piloten/einer Pilotin ohne Beeinträchtigung.


Die Startberechtigten in der auch „Standing“ genannten Sparte sind in fünf Klassen unterteilt: Die Spanne reicht von Sportlern mit geringster Beeinträchtigung (C5; zum Beispiel einseitige Finger- oder Fussamputation) bis zu Sportlern mit schweren Behinderungen (C1, zum Beispiel Mehrfachamputationen).

 


Die Startberechtigten sind Sportler*innen mit neurologische Einschränkungen (Gleichgewichtsstörungen, Hemiplegie, Cerebrale Parese), welche das sichere Fahren auf einem Zweirad verunmöglichen.


Die Startberechtigten sind in fünf Klassen unterteilte Sportler mit geringem bis vollständigem Funktionsverlust von Rumpf und unteren Extremitäten.

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