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Rechtspflegeorgane

Die Rechtspflegeorgane sind zuständig zur Beurteilung und Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und/oder zwischen Mitgliedern und Swiss Cycling, die sich aus den Statuten und Reglementen von Swiss Cycling ergeben.

Der Einzelrichter beurteilt und entscheidet erstinstanzlich.

Entscheide des Einzelrichters können innert 10 Tagen von den Betroffenen an das Rekursgericht weitergezogen werden.

Das Rekursgericht ist die Rekursinstanz für Entscheide des Einzelrichters Swiss Cycling.

Entscheide des Rekursgerichts können innert 21 Tagen unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne weitergezogen werden.

 

Einzelrichter:

Stefan Pfister

Bernhard Welten

 

Rekursgericht:

Benjamin Humm

Roger Meier

Antonio Rigozzi

Alexander Schütz

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