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Mathias Flückiger

Teilerfolg für Mathias Flückiger

Mathias Flückiger – hier auf der Fahrt zum Sieg im Weltcuprennen von Leogang – ist wieder startberechtigt. Bild: Maxime Schmid

Vier Monate nach Bekanntgabe des positiven Dopingtests erzielt Mathias Flückiger ein Teilerfolg. Die Disziplinarkammer von Swiss Olympic hebt die provisorische Sperre gegen den Mountainbiker auf. Einem Freispruch kommt dieser Entscheid aber nicht gleich.

Am 5. Juni war Mathias Flückiger anlässlich der Schweizer Meisterschaften im Cross-Country auf das äusserst selten nachgewiesene Anabolikum Zeranol getestet worden. Daraufhin belegte Swiss Sport Integrity (SSI), das ehemalige Anti-Doping Schweiz, den 34-jährigen Berner unmittelbar vor der EM in München am 18. August mit einer provisorischen Sperre.

Für den Olympia-Silbermedaillengewinner von Tokio und sein Betreuerteam war klar, dass – angesichts der geringen nachgewiesenen Menge -, die A-Probe als atypisches und nicht als positives Resultat hätte gewertet werden müssen, weil der Schwellenwert der nachgewiesenen Substanz nicht überschritten wurde.

Flückiger scheute keinen Aufwand, um seine Unschuld zu beteuern. Er liess Ende August eigenständig eine Haarprobe analysieren und reichte Mitte September bei der Disziplinarkammer (DK) von Swiss Olympic ein ausführliches Dossier mit Erklärungen und Entlastungsindizien ein. Dabei erhob er den Vorwurf, die SSI habe sich nicht an die Untersuchungsvorgaben der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA gehalten.

Nun hat die DK entschieden, dass das Zeranol-Testresultat nicht als positive Dopingprobe gewertet werden darf. Dadurch wurde die von der SSI am 18. August ausgesprochene provisorische Sperre gegen Flückiger nach rund 120 Tagen aufgehoben.

„Ich habe nie gedopt. Der Entscheid der Disziplinarkammer ist für mich eine extrem grosse Erleichterung“, zeigte sich Flückiger erleichtert. „Es waren die schlimmsten fünf Monate meines Lebens. Nach monatelangem, enorm belastendem Warten blicke ich nun wieder optimistisch in die Zukunft“, liess er sich in einem Communiqué weiter zitieren. Sportlich sei er motivierter denn je. „Ich arbeite täglich an meinem Comeback.“

Abgeschlossen ist der Fall aber noch nicht, der Entscheid der DK spricht den Gesamtweltcupsieger von 2021 nämlich nicht frei. Nun liegt der Ball wieder bei der SSI. Diese ist der Meinung, dass „aufgrund der umfangreichen Abklärungen ein abnormes Analyseresultat vorlag und die provisorische Sperre dadurch zwingend erforderlich war“. Weiter teilte sie in einer Stellungnahme mit, dass man den Entscheid prüfen und basierend darauf die nächsten Schritte einleiten werde.

Die nationale Dopingagentur kann den Entscheid der DK zwar nicht juristisch anfechten. Möglich wäre jedoch, dass die WADA und der internationale Radsportverband UCI beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne Rekurs einlegen, worauf die provisorische Sperre gegen Flückiger wieder in Kraft treten könnte.

Flückiger, der mehr als fünf Monate keinen Wettkampf mehr bestritten hat, wünscht sich, „dass mein Fall möglichst bald abgeschlossen werden kann. Die ständige Unsicherheit, das monatelange Warten, die unbegründeten Anschuldigungen müssen endlich ein Ende haben.“ In der Annahme, dass er bald wieder Rennen bestreiten kann, geht Flückiger nun seine Saisonplanung 2023 an.

Text: Keystone-SDA

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