Reglemente
Safety Guide Position & Littering für Athlet*innen
Ab 1. April 2021 treten die neuen Sicherheitsrichtlinien, welche die UCI unter dem Thema «Rider safety new regulations in 2021» zusammengefasst hat, in Kraft. Die Richtlinien beinhalten Aspekte für Organisatoren, Kommissäre, aber auch Athlet*innen.
Die Richtlinien zu den Themen Position der Athlet*innen und Littering und Verpflegung werden auch für die im nationalen Kalender stehenden Rennen übernommen.
In diesem Beitrag wird bildlich aufgezeigt, wie sich die Athlet*innen korrekt verhalten. Die Sensibilisierung der Athlet*innen steht im Zentrum.
Damit die Kontrolle über das Fahrrad jederzeit gewährleistet ist, sind folgende Punkte zwingend einzuhalten:
- Hände halten den Lenker fest (Bild 1+2)
- Athlet*in sitzt fest im Sattel (Bild 1+2)
Sind beide oben genannten Punkte eingehalten, darf sich der/die Fahrer*in entsprechend «klein machen» (Bild 2).
Das Fahren ohne den Lenker fest in der Hand zu halten, die Arme (Bild 3) auf dem Lenker aufzustützen, auf dem Oberrohr (Bild 4) zu sitzen, sich hinter den Sattel (Bild 5) zu strecken oder über den Lenker zu beugen (Bild 6) ist nicht erlaubt und wird durch die Kommissäre im Rennen geahndet.
Das Thema Littering ist gesellschaftlich ein sehr wichtiges Thema, welches vor dem Sport nicht Halt macht. Die UCI ist nun einen Schritt weiter gegangen und verbietet das Wegwerfen von Bidons und Abfall ausserhalb der definierten Abfallzone(n).
Swiss Cycling unterstützt diese Massnahmen und bittet alle Athlet*innen, die von den Organisatoren eingerichteten Abfallzonen zu nutzen. Der Abfall darf auch jederzeit in der Trikottasche verstaut werden, so dass dieser nach dem Rennen entsorgt werden kann.
Die Rückgabe der Bidons ist wie folgt möglich:
- an die Betreuer am Strassenrand.
- an die Eltern am Strassenrad (nur bei nationalen Rennen).
- beim Mannschaftswagen oder bei allen anderen Fahrzeugen (Rennleitung, Kommissäre, Neutrale Materialwagen etc.), welche sich im Rennen befinden.
- Die Verpflegungsannahme ist neu, neben der gewohnten Verpflegung mit Bidons, auch mittels Musette erlaubt (Bild 8).