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Corona-Pandemie

Nur noch 5 statt 15 Personen im Breitensport

Bis auf Weiteres dürfen maximal fünf Personen gemeinsam in die Pedale treten. Bild: Jan Mühlethaler

Die vom Bundesrat am 11. Dezember verkündeten Einschränkungen tangieren den Sport. Betroffen sind vornehmlich in Gruppen trainierende Breitensportlerinnen und Breitensportler.

Die unerfreuliche Entwicklung der Corona-Pandemie hat zusätzliche Einschränkungen zur Folge, die umgehend in Kraft tretenden Massnahmen betreffen auch den Sport. Die Anpassungen basieren auf den Einschränkungen vom 29. Oktober.

So wird die Anzahl der Breitensportlerinnen und Breitensportler, welche gemeinsam in Gruppen trainieren dürfen, von bisher 15 auf 5 Personen reduziert – inklusive Leiterperson. Die 5-Personen-Regel gilt auch für geführte Touren und Fahrtechnikkurse. Kinder und Jugendliche dürfen bis zu ihrem 16. Geburtstag weiterhin ohne Einschränkungen trainieren.

Die Teilnahme an Wettkämpfen bleibt Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern vorbehalten. Waren im Leistungssport bei Trainings und Wettkämpfen bis anhin 50 Zuschauende zugelassen, gilt ab sofort ein striktes Publikumsverbot.

Sportinfrastruktur-Beitreibende müssen ihre Anlagen ab sofort um 19 Uhr schliessen; am Sonntag bleiben die Anlagen gänzlich geschlossen.

Swiss Cycling wird die konkreten Auswirkungen auf den Radsport in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport (Baspo) analysieren. Die angepassten Schutzmassnahmen für die Radsportarten werden so schnell wie möglich auf dieser Plattform veröffentlicht.

Wichtig: Die Kantone können die auf Bundesebene verordneten Massnahmen in ihrem Hoheitsgebiet in eigener Kompetenz verschärfen; teilweise ist das bereits geschehen. In solchen Fällen gelten die stärkeren Einschränkungen des jeweiligen Kantons.

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