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Corona-Pandemie

Lockerungen für den Breitensport – Wettkämpfe mit Einschränkungen möglich

Bild: Maxime Schmid

Breitensportlerinnen und -sportler dürfen ab dem 6. Juni wieder in grossen Gruppen trainieren. Zur Frage, ab wann hierzulande wieder Grossanlässe durchgeführt werden können, wird sich der Bundesrat am 24. Juni äussern.

Die seit 11. Mai geltenden Richtlinien haben sich bewährt, die Anzahl der Covid-19-Infektionen ist sogar tiefer als erwartet. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am Mittwoch weitere Lockerungen angekündet – verbunden mit der am 19. Juni anstehenden Rückkehr von der ausserordentlichen zur besonderen Lage, also von der dritten und höchsten zur zweiten Stufe des Epidemiengesetzes.

Einige der angekündeten Lockerungen tangieren den Sport. Die 5-Personen-Schranke fällt, ab dem 6. Juni dürfen auch Breitensportler wieder in grossen Gruppen trainieren – freilich unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln. Selbiges gilt für Veranstalter von Kursen, beispielsweise für Swiss Cycling Guides, welche wieder mit grösseren Gruppen arbeiten können.

Wettkämpfe dürfen ab dem 6. Juni wieder durchgeführt werden, wobei die Umsetzung mit Hürden verbunden ist. Voraussetzung für die Austragung eines Wettkampfs ist die Erhebung der Kontaktdaten aller Beteiligten inklusive Zuschauer, sofern die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Es muss nachverfolgt werden können, mit welchen Personen die Beteiligten länger als 15 Minuten am Stück in engem Kontakt standen. Ebenfalls Voraussetzung ist, dass für alle Veranstaltungen und spezifischen Infrastrukturen Schutzkonzepte vorhanden sind.

Erlaubt sind Wettkämpfe mit maximal 300 beteiligten Personen. Am 24. Juni wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt. Was danach geschehen wird, hängt in erster Linie von der Entwicklung der Fallzahlen ab – diesseits und jenseits der Landesgrenzen. Erwartet wird, dass sich der Bundesrat am 24. Juni zu diesem Thema ebenfalls äussern wird.

Die Durchführung von Trainingslagern und sonstigen Sport-Camps sind bis zu 300 Teilnehmenden erlaubt, wobei die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden müssen. Auf die Benutzung von Garderoben und Duschen ist nach Möglichkeit zu verzichten. Voraussetzung für eine Benutzung ist das Vorhandensein eines Reinigungs- und Schutzkonzepts für die betroffene Infrastruktur.

Swiss Cycling nimmt die neuen Richtlinien zur Kenntnis und wird in den nächsten Tagen in Kooperation mit Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport analysieren, was die Vorgaben für die einzelnen Radsportarten und -disziplinen konkret bedeuten, ob und falls ja in welcher Form wieder Wettkämpfe durchgeführt werden können.

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