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Corona-Pandemie

Geringe Lockerungen für den Breitensport

Bild: Sam Buchli

Die Lockerungen der Schutzmassnahmen, welche am 19. April in Kraft treten, tangieren den Breitensport und die Zuschauenden im Leistungssport.

Indoor-Sportanlagen dürfen ihre Türen per 19. April auch für erwachsene Breitensportlerinnen und Breitensportler wieder öffnen. Das generelle Wettkampfverbot im Breitensport wurde aufgehoben, die maximale Anzahl der Teilnehmenden ist mit 15 Personen gering.

Im Leistungssport sind bei Wettkämpfen ab sofort wieder Zuschauende zugelassen. Diese Regelung ist jedoch an strenge Auflagen gebunden. Es herrscht Sitz- und Maskenpflicht sowie ein Konsumationsverbot, zudem muss ein Mindestabstand eingehalten werden.

In unten angehängtem pdf-Dokument sind die bis auf Weiteres geltenden Schutzmassnahmen für den Radsport zusammengefasst.

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