Corona-Pandemie
Freie Fahrt für Kinder, Wettkämpfe nur für Leistungssportler
Trainings und Ausfahrten mit bis zu 15 Teilnehmenden sind weiterhin erlaubt. Bild: Sam Buchli
Im Breitensport dürfen maximal 15 Personen gemeinsam trainieren. Wettkämpfe sind nur noch in den Lizenzkategorien ab U19 erlaubt – mit maximal 50 Zuschauenden.
Die vom Bundesrat am 28. Oktober beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen unter anderem den (Rad)Sport. Folgend sind die wichtigsten Neuerungen aufgelistet. Unten findet sich ein pdf-Dokument, welches eine Übersicht der Radsport-Schutzmassnahmen beinhaltet.
Wichtig ist Folgendes: Die aufgelisteten, seit dem 29. Oktober bis auf Weiteres geltenden Schutzmassnahmen beruhen auf den Vorgaben des Bundes. Die Kantone sind ermächtigt, in ihrem Hoheitsgebiet schärfere Massnahmen zu erlassen; teilweise haben sie es bereits getan. In diesem Fall gelten die stärkeren Einschränkungen der Kantone.
- Kinder und Jugendliche bis im Alter von 16 Jahren dürfen ohne Einschränkungen trainieren. Die Teilnahme an Wettkämpfen hingegen ist verboten.
- Im Breitensport dürfen maximal 15 Personen – Leiterperson inklusive – gemeinsam trainieren. In Innenräumen muss eine Maske getragen werden und der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Im Freien muss eine Maske getragen werden oder der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Die 15-Personen-Regel gilt auch für geführte Touren und Fahrtechnikkurse.
- Im Leistungssport dürfen ebenfalls maximal 15 Personen gemeinsam trainieren. Bei beständigen Teams, die regelmässig in gleichen Kreis trainieren, darf die Anzahl der Personen höher sein. Leistungssportlerinnen und Leistungssportler müssen während der Sportaktivität keine Maske tragen.
- Als Leistungssportlerinnen und Leistungssportler gelten ausschliesslich Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhaber in den Kategorien U19, U23 und Elite. In der Kategorie Elite gilt dies für sämtliche Athletinnen und Athleten. In den Kategorien U19 und U23 gilt es ausschliesslich für jene Athletinnen und Athleten, die über einen Vertrag mit einem oder mehreren Sponsoren respektive einem Team verfügen und/oder ihren Alltag auf das mit höchster Priorität angestrebte Ziel ausrichten, den Sport dereinst als Profi zu betreiben. Die Kategorien Masters, Hobby und Fun werden nicht dem Leistungssport zugeordnet.
- Die Durchführung von Wettkämpfen ist ausschliesslich in den Lizenzkategorien ab U19 zulässig.
- Bei Trainings mit spezifischer Infrastruktur und Wettkämpfen/Veranstaltungen sind maximal 50 Zuschauende zugelassen. In Innenräumen müssen diese eine Maske tragen. Im Freien müssen sie eine Maske tragen, sofern die Distanz von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten an den Trainings und Wettkämpfen/Veranstaltungen mitwirken (z.B. Athletinnen/Athleten, Trainer, Funktionäre, Medienschaffende) sowie Personen, die an der Organisation beteiligt sind, müssen nicht gezählt werden.