Politik & Mobilität
Fahrverbot auf Solothurner Singletrails: Die MTB-Gemeinschaft mobilisiert sich
Mitte August hat Schweiz Mobil die nationale Fachexkursion MTB in der Region Grand-Fribourg organisiert. Die Teilnehmenden – überwiegend aus kantonalen Verwaltungen und nationalen Fachorganisationen – haben die offiziellen MTB-Routen in der Freiburger Agglomeration entdeckt. Vor diesem Publikum wiederholte Schweiz Mobil eines der wichtigsten Prinzipien bei der Planung des MTB-Netzes: Die Koexistenz auf den bestehenden Wegen. Ein Prinzip, das sowohl durch Swiss Cycling als auch durch die IMBA Schweiz unterstützt wird und den Weg in die meisten kantonalen Verwaltungen gefunden hat, welche mit der Umsetzung des Veloweggesetzes beschäftigt sind. In die meisten, aber nicht in alle.
Während des gleichen Monats hat der Kanton Solothurn einen Entwurf zur Revision des Waldgesetzes veröffentlicht. Neben anderen Regelungen ist ein Artikel insbesondere dem Mountainbike gewidmet. Tatsächlich besagt Art. 9: «Fahrradfahren im Wald abseits von Waldstrassen sowie speziell bezeichneten Wegen ist untersagt». Konkret würde das bedeuten, dass es für Mountainbikerinnen und Mountainbiker verboten ist, die bestehenden Wege zu benutzen, solange diese nicht explizit fürs Mountainbiken freigegeben wurden. Zurzeit gibt es im gesamten Kanton weniger als 60 km offizielle Mountainbike-Strecken. Dieser Vorschlag steht also völlig im Widerspruch zu der von den nationalen Organisationen Swiss Cycling, Schweiz Mobil und IMBA Schweiz gewünschten Richtung. Bereits 2010 haben sich diese in einer gemeinsamen Position mit den Schweizer Wanderwegen, dem SAC und anderen Akteuren zugunsten einer Koexistenz ausgesprochen. Die IG MTB SO, die Solothurner Interessengemeinschaft fürs Mountainbike, befürwortet diesen Grundsatz ebenfalls und setzt sich nun dafür ein, diese schädigende gesetzliche Entwicklung zu verhindern.
Warum ergibt ein entsprechender Artikel 2024 keinen Sinn?
Unter anderem die Tatsachen, dass das Fahrradfahren die einzige im Gesetz explizit erwähnte Freizeitaktivität im Wald ist, dass ein vom Wandernetz getrenntes MTB-Netz weder wirtschaftlich noch ökologisch Sinn ergibt und dass sich die Verbote in anderen Kantonen nicht als wirksam erweisen. Eine gesamte Argumentation findet sich auf der Website der IG MTB SO. Im Weiteren gibt das Positionspapier von Swiss Cycling zum Mountainbiken im Wald, welches aktuell von mehr als 60 MTB-Organisationen unterstützt wird, Hinweise zu Freizeitaktivitäten im Wald.
Wie kam es dazu?
Seit zwei Jahren engagiert sich die IG MTB SO für den Gesetzesentwurf zur Revision des Waldgesetzes, indem sie an verschiedenen Workshops teilnimmt. Die Hauptbotschaft der IG lautete, dass Verbote nichts bringen und der Schwerpunkt auf Prävention und Sensibilisierung liegen sollte. In Anbetracht des Gesetzesentwurfs stiess die Position der Bikenden auf taube Ohren.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Das bedeutet, dass alle betroffenen Akteure ihre Position zum Gesetz einreichen können. In der Regel muss der Kanton diese Stellungnahmen berücksichtigen und den Gesetzesentwurf entsprechend ändern, bevor er die endgültige Fassung dem Parlament vorlegt. Während dieser Vernehmlassung ist es daher von entscheidender Bedeutung, dass die Position der Bikenden gehört wird. Hierzu wird die IG MTB SO ihre Stellungnahme beim Kanton einreichen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 19. November. Um ihrer Position Nachdruck zu verleihen und das Engagement einer breiten Mountainbike-Gemeinschaft zu untermauern, hat die IG MTB SO eine Online-Petition lanciert, welche bereits von fast 10’000 Personen unterzeichnet worden ist. Die Petition kann von allen in der Schweiz wohnhaften Personen unterschrieben werden. Jegliche Unterstützung ist willkommen!
Swiss Cycling unterstützt die IG MTB SO in diesem Prozess so weit wie möglich.