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Corona-Pandemie

Ein Schritt Richtung Normalität

Ab sofort dürfen Breitensportler*innen (im Bild das Masters-Rennen an der MTB-SM 2019 in Gränichen) wieder Wettkämpfe mit maximal 50 Teilnehmenden bestreiten. Bild: Ego-Promotion

Breitensportaktivitäten sind ab 31. Mai wieder mit maximal 50 Personen möglich, bei Outdoor-Wettkämpfen sind unter bestimmten Vorgaben bis zu 300 Zuschauende zugelassen. Bei Kinder- und Jugendsportaktivitäten sind Angehörige als Zuschauende erlaubt; sie müssen jedoch eine Maske tragen und die Abstandsregeln einhalten.

Vor dem Hintergrund der sinkenden Covid-19-Fallzahlen werden die Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Pandemie per 31. Mai gelockert. Angehörige von Kindern und Jugendlichen dürfen die sportlichen Aktivitäten ihrer Kinder wieder vor Ort verfolgen. Im Outdoor-Breitensport sind Trainings und Wettkämpfe mit maximal 50 Personen möglich.

Bei Outdoor-Breitensport-Wettkämpfen werden maximal 300 Zuschauende zugelassen. Es herrscht Sitzpflicht, und es darf nur jeder zweite Platz genutzt werden. Konsumationen sind sitzend erlaubt, sofern die Kontaktdaten und die Sitznummern erfasst werden.

Im Leistungssport gelten im Freien die gleichen Vorgaben – jedoch auch bei Trainings. Bei Indoor-Wettkämpfen sind im Leistungssport maximal 100 Zuschauende zugelassen. Im Breitensport dürfen nach wie vor keine Indoor-Wettkämpfe ausgetragen werden.

Treten innerhalb einer Kategorie Leistungssportler*innen und Breitensportler*innen an (Beispiel U23/Amateure), gelten die Regeln für den Breitensport (maximal 50 Teilnehmende).

Der nächste Lockerungsschritt wird – sofern es die epidemiologische Entwicklung zulässt – voraussichtlich auf Anfang Juli erfolgen.

In unten angehängtem pdf-Dokument sind die bis auf Weiteres geltenden Schutzmassnahmen für den Radsport im Detail zusammengefasst.

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