Corona-Pandemie
Diese Richtlinien für Trainings und Wettkämpfe gelten ab dem 6. Juni

Ab dem 6. Juni dürfen wieder Radsport-Wettkämpfe durchgeführt werden – mit maximal 300 Beteiligten. Bild: Ego-Promotion
Die Schutzmassnahmen werden ab dem 6. Juni gelockert. Swiss Cycling hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Sport und Swiss Olympic ein neues Radsport-Schutzkonzept erarbeitet. Die wichtigsten Bestimmungen werden an dieser Stelle festgehalten, das Konzept ist unten als PDF-Dokument angehängt.
1. Übergeordnete Vorgaben
- Es gelten die Hygienevorschriften des BAG; die Distanzregel von mindestens zwei Metern ist nach Möglichkeit einzuhalten.
- Trainings & Ausfahrten können ohne Beschränkung der Gruppengrösse absolviert werden.
- Wer ein Training oder einen Wettkampf organisiert oder eine Sportanlage betreibt, muss eine verantwortliche Person (Covid-19-Verantwortliche/r) bestimmen, die für die Einhaltung der geltenden Rahmenbedingungen verantwortlich ist und bei Fragen kontaktiert werden kann. Der/Die Covid-19-Verantwortliche/r verfügt über die Kontaktdaten aller Beteiligten.
- Zur Nachverfolgung enger Kontakte (eng = weniger als zwei Meter Distanz während mindestens 15 Minuten oder wiederholte Unterschreitung der Zwei-Meter-Regel) werden von der/vom Covid-19-Verantwortliche/n Kontaktlisten geführt, welche den Gesundheitsbehörden auf Verlangen vorgelegt werden müssen.
- Wird eine Person, die in den letzten zwei Wochen an einer Gruppenaktivität teilgenommen hat, positiv auf Covid-19 getestet, informiert sie unverzüglich die/den Verantwortliche/n.
- Vereine, Stützpunkte, Veranstaltende und Sportanlagenbetreibende müssen für ihre Trainings und Wettkämpfe ein Schutzkonzept erstellen, welches den Gesundheitsbehörden auf Anfrage vorgelegt werden kann.
- Der Personenfluss ist so zu lenken, dass die Distanz von zwei Metern zwischen den Beteiligten eingehalten werden kann.
2. Trainings mit spezifischer Infrastruktur & Wettkampfbetrieb
- Die Anlagen/Garderoben können ab dem 6. Juni wieder normal (normal = ohne ausserordentliche Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen) gereinigt werden.
- Die maximale Anzahl jener Personen, welche sich im Zuschauerbereich aufhalten, beläuft sich auf eine Person pro vier Quadratmeter zugänglicher Fläche
- Die Zahl aller anwesenden Personen (inklusive Zuschauenden) darf 300 nicht übersteigen.
- Die Zuschauerzonen sind so einzurichten, dass die Rückverfolgbarkeit bei engen Kontakten gewährleistet ist.
Swiss Cycling Guides & Instructors
Für geführte Touren und Fahrtechnikkurse gelten die im Text (oben) unter Punkt 1. festgehaltenen übergeordneten Vorgaben. Der Tour- oder Kursleiter ist der Covid-19-Verantwortliche. Er weist die Teilnehmenden bei der Anmeldung explizit auf die einzuhaltenden Vorgaben hin und verfügt über die Kontaktdaten aller Teilnehmenden.