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Corona-Pandemie

Diese Richtlinien für Trainings und Wettkämpfe gelten ab dem 6. Juni

Ab dem 6. Juni dürfen wieder Radsport-Wettkämpfe durchgeführt werden – mit maximal 300 Beteiligten. Bild: Ego-Promotion

Die Schutzmassnahmen werden ab dem 6. Juni gelockert. Swiss Cycling hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Sport und Swiss Olympic ein neues Radsport-Schutzkonzept erarbeitet. Die wichtigsten Bestimmungen werden an dieser Stelle festgehalten, das Konzept ist unten als PDF-Dokument angehängt.

1. Übergeordnete Vorgaben 

  • Es gelten die Hygienevorschriften des BAG; die Distanzregel von mindestens zwei Metern ist nach Möglichkeit einzuhalten.
  • Trainings & Ausfahrten können ohne Beschränkung der Gruppengrösse absolviert werden.
  • Wer ein Training oder einen Wettkampf organisiert oder eine Sportanlage betreibt, muss eine verantwortliche Person (Covid-19-Verantwortliche/r) bestimmen, die für die Einhaltung der geltenden Rahmenbedingungen verantwortlich ist und bei Fragen kontaktiert werden kann. Der/Die Covid-19-Verantwortliche/r verfügt über die Kontaktdaten aller Beteiligten.
  • Zur Nachverfolgung enger Kontakte (eng = weniger als zwei Meter Distanz während mindestens 15 Minuten oder wiederholte Unterschreitung der Zwei-Meter-Regel) werden von der/vom Covid-19-Verantwortliche/n Kontaktlisten geführt, welche den Gesundheitsbehörden auf Verlangen vorgelegt werden müssen.
  • Wird eine Person, die in den letzten zwei Wochen an einer Gruppenaktivität teilgenommen hat, positiv auf Covid-19 getestet, informiert sie unverzüglich die/den Verantwortliche/n.
  • Vereine, Stützpunkte, Veranstaltende und Sportanlagenbetreibende müssen für ihre Trainings und Wettkämpfe ein Schutzkonzept erstellen, welches den Gesundheitsbehörden auf Anfrage vorgelegt werden kann.
  • Der Personenfluss ist so zu lenken, dass die Distanz von zwei Metern zwischen den Beteiligten eingehalten werden kann.

2. Trainings mit spezifischer Infrastruktur & Wettkampfbetrieb

  • Die Anlagen/Garderoben können ab dem 6. Juni wieder normal (normal = ohne ausserordentliche Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen) gereinigt werden.
  • Die maximale Anzahl jener Personen, welche sich im Zuschauerbereich aufhalten, beläuft sich auf eine Person pro vier Quadratmeter zugänglicher Fläche
  • Die Zahl aller anwesenden Personen (inklusive Zuschauenden) darf 300 nicht übersteigen.
  • Die Zuschauerzonen sind so einzurichten, dass die Rückverfolgbarkeit bei engen Kontakten gewährleistet ist.
Swiss Cycling Guides & Instructors

Für geführte Touren und Fahrtechnikkurse gelten die im Text (oben) unter Punkt 1. festgehaltenen übergeordneten Vorgaben. Der Tour- oder Kursleiter ist der Covid-19-Verantwortliche. Er weist die Teilnehmenden bei der Anmeldung explizit auf die einzuhaltenden Vorgaben hin und verfügt über die Kontaktdaten aller Teilnehmenden.

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