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Corona-Pandemie

Die Sportanlagen bleiben für Breitensporttreibende geschlossen

Sportanlagen wie das Tissot Velodrome dürfen bis auf Weiteres nur noch von Leistungssporttreibenden sowie von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren genutzt werden. Bild: Elisa Haumesser

Am 18. Dezember hat der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verkündet. Die neuen Einschränkungen tangieren Breitensportlerinnen und Breitensportler im Alter von über 16 Jahren.

Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung am 18. Dezember ergänzt. Kernpunkt der Ergänzungen ist aus der Perspektive des Sports die ab sofort bis auf Weiteres geltende Schliessung der Sportanlagen für Breitensportlerinnen und Breitensportler im Alter von über 16 Jahren. Hiervon ausgenommen sind Sportanlagen in freiem Gelände, beispielsweise Mountainbike-Trails. Leistungssportlerinnen und Leistungssportler sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Sportinfrastrukturen weiterhin nutzen – ohne zeitliche Einschränkungen.

In unten angehängtem pdf-Dokument sind die bis auf Weiteres geltenden Schutzmassnahmen für den Radsport zusammengefasst.

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