Strassenradsport
Die Rahmenbedingungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden vereinfacht
Swiss Cycling hat mit den Landesverbänden von Baden, Württemberg und Bayern sowie der Föderation der Region Piemont Grenzabkommen unterzeichnet. Strassenfahrerinnen und -fahrer aus diesen Gebieten benötigen für Rennteilnahmen in der Schweiz ab sofort keine Bewilligungen mehr. Das gleiche gilt für Schweizerinnen und Schweizer im angrenzenden Ausland.
Im Strassenradsport werden die Hürden für grenzüberschreitende Rennteilnahmen gesenkt. Athletinnen und Athleten mit Wohnsitz in den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern sowie in der italienischen Region Piemont können in der Schweiz ab sofort nationale und regionale Wettkämpfe bestreiten, ohne im Vorfeld eine entsprechende Bewilligung einholen zu müssen. Gleichzeitig sind Athletinnen und Athleten aus der Schweiz in den genannten Gebieten ohne Bewilligung startberechtigt. Swiss Cycling hat mit den jeweiligen Regionalverbänden entsprechende Abkommen vereinbart.
Im Fall der erwähnten deutschen Landesverbände umschliesst das Abkommen alle Alters- und Leistungskategorien, im Fall des Piemonts die Kategorien U19, U23 und Elite. Mit der Lombardei existiert bereits eine Vereinbarung, die gleich ausgestaltet ist wie jene mit dem Piemont. Explizit nicht Teil dieser Abkommen sind internationale Wettkämpfe sowie bei UCI-Teams registrierte Athletinnen und Athleten.
Die im jeweiligen Austragungsland geltenden Reglemente sind zu beachten und zu respektieren. Es liegt in der Verantwortung der Teams beziehungsweise der Athletinnen und Athleten, im Vorfeld der jeweiligen Wettkämpfe abzuklären, mit welchen und wie vielen Fahrerinnen oder Fahrern sie starten dürfen (Alter/Lizenz/Anzahl/Anzahl Ausländer/innen).