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Corona-Pandemie

Die Quarantänepflicht wird aufgehoben, die Testpflicht generalisiert

Gute Nachrichten für die Quer-Spezialistinnen und Spezialisten: Die Teilnahme an einem Weltcuprennen hat nach der Heimkehr keine automatische Quarantäne mehr zur Folge. Bild: Buchlifotografie

Der Bundesrat hat die Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz für alle Länder aufgehoben. Neu müssen sich jedoch alle Einreisenden testen lassen. Bei Veranstaltungen kann anstelle der Maskenpflicht auch die 2G-Regelung angewendet werden.

Die Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten wird am Samstag, 4. Dezember, aufgehoben. Die Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland ist demnach wieder möglich, ohne dass nach der Rückkehr eine lange Quarantäne droht.

Dafür gilt eine verschärfte Testpflicht. Sämtliche Personen, auch geimpfte und genesene, müssen bei der Einreise in die Schweiz ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorweisen. Zudem muss ein zweiter Test, PCR- oder Antigenschnelltest, zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise gemacht werden. Ausnahmen gibt es hierbei ausschliesslich bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern.

Ausgeweitet wird die Zertifikatspflicht. Der Entscheid, wonach ab Montag auch für beständige Gruppen bis zu 30 Personen die 3G-Regelung gilt, betrifft den Sport – insbesondere beim Trainingsbetrieb. Zudem gilt die Zertifikatspflicht nun auch bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien, sofern 300 oder mehr Personen beteiligt sind.

Veranstalter können freiwillig die 2G-Regelung, wonach nur Geimpfte und Genesene Personen Zutritt haben – anwenden. Gilt 2G, kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Bei Indoor-Trainings müssen entweder Masken getragen oder die Kontaktdaten erhoben werden.

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