Verlängerte Dopingsperre gegen Rudolf Keller

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Die bestehende Dopingsperre gegen Rudolf Keller (Rad) ist von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic verlängert worden. Anlass ist seine Teilnahme an einem Radrennen während der Sperre.

Der 41-jährige Keller startete am 1. Juni 2011 trotz Sperre am 45. Brugger Abendrennen. Aufgrund des Verstosses ist er verurteilt worden:

1. zu einer Sperre von 18 Monaten, beginnend am 2. Juni 2011;

2. zur Aberkennung sämtlicher an Wettkämpfen seit dem 1. Juni 2011 allenfalls erzielten Resultate und zur Rückgabe aller allfällig erhaltener Preise;

3. zur Bezahlung einer Parteikostenentschädigung an Antidoping Schweiz in der Höhe von 100 Franken;

4. zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von 900 Franken.

Die ursprüngliche, zweijährige Sperre gegen Rudolf Keller war im August 2010 vom internationalen Verband UCI ausgesprochen worden. Grund war sein Nichterscheinen an der Dopingkontrolle nach einem Rennen.

Gegen diesen Entscheid können die Parteien und der internationale Verband sowie die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) innert 21 Tagen seit schriftlicher Eröffnung beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Appellation einlegen.
(09.11.2011)
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