Antidoping

Swiss Cycling bekämpft jede Form von Doping und setzt alles daran, die Athleten und ihre Betreuer mit entsprechenden Informationen zu versorgen. Nachfolgend finden Sie einige nützliche Dokumente und Links. Für weitere Informationen können Sie den Antidoping-Verantwortlichen von Swiss Cycling kontaktieren.

Antidoping Schweiz Antidoping-Verantwortlicher bei Swiss Cycling
Antidoping Schweiz Nik Iseli
Postfach 606 Talgutzentrum 27
Talgutzentrum CH-3063 Ittigen
CH-3063 Ittigen Telefon: +41 31 359 72 99
Telefon: +41 31 359 74 44 Fax: +41 31 359 72 39
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Homepage: www.antidoping.ch


Ablauf für den Antrag einer Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken


Müssen Sporttreibende eine verbotene Substanz oder Methode einnehmen, respektive anwenden, gibt es die Möglichkeit einen Antrag für eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) zu stellen.

Die Bewilligungskriterien und weitere wichtige Informationen können auf der Webseite von Antidoping Schweiz entnommen werden.

Das Vorgehen zur Einreichung einer ATZ ist abhängig von der Zugehörigkeit zum jeweiligen Kontrollpool.

Kein Kontrollpool:

ATZ kann nachgängig beantragt werden. 
Einreichung des Antrags bei Antidoping Schweiz.

ATP:

ATZ kann nachgängig beantragt werden. Athleten, welche an Internationalen Veranstaltungen teilnehmen müssen vorgängig eine ATZ einreichen.
Einreichung des Antrags bei Antidoping Schweiz.

NTP: ATZ müssen vorgängig beantragt werden.*
Einreichung des Antrags bei Antidoping Schweiz
*Ausnahme Beta-2-Agonisten  (siehe Regelung ATZ)
RTP: ATZ müssen vorgängig eingereicht werden.
Einreichung des Antrags bei der UCI.


Achtung: Obwohl ein Antrag auf eine ATZ teils nachgängig eingereicht werden kann, müssen die notwendigen medizinischen Abklärungen und Dokumentationen vor dem Beginn der Behandlung mit einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methoden erfolgen.

Weiteres Vorgehen für die Beantragung einer ATZ

Kontrollpools

Im Kampf gegen Doping werden neben Wettkampf- auch Trainingskontrollen durchgeführt. Zu diesem Zweck werden die Athletinnen und Athleten je nach Leistungsniveau in Gruppen (sogenannte Kontrollpools) eingeteilt. Für die Kontrollpools gelten unterschiedliche Bestimmungen in Bezug auf Meldepflicht und dem Vorgehen zum Einreichen eines ATZ.

RTP: Internationaler Kontrollpool. Festlegung der Kriterien durch die UCI (UCI-Ranking)
NTP: Nationaler Kontrollpool. Festlegung der Kriterien durch Swiss Cycling und Antidoping Schweiz (UCI-Ranking, teils Zughörigkeit Nationalmannschaft)
ATP: Allgemeiner Kontrollpool. Festlegung der Kriterien durch Swiss Cycling und Antidoping Schweiz (teils Zugehörigkeit Nachwuchs-Nationalmannschaft)


Über die Zugehörigkeit zu einem Kontrollpool wird grundsätzlich durch den Internationalen Verband (RTP), nationalen Verband (ATP) oder durch Antidoping Schweiz (NTP) informiert.


Medikamentendatenbank / Dopingliste

Link zur Medikamentendatenbank
Link zur Dopingliste

Clean Winner

Clean Winner ist ein online Ausbildungsprogramm für Athleten und Betreuer, welches den neuen Welt Anti-Doping Code behandelt. Hier erhalten Sie Basiswissen zum Code in neun kurzen, frechen und unterhaltsamen Modulen.
Link

Weitere Informationen

Union Cycliste Internationale
Laboratoire Suisse d'analyse du dopage

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